Lektion 1, Thema 2
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Definition “mobiles Arbeiten” und “Homeoffice”

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Laut David Beitz, Arbeitsrechtsexperte beim Arbeitgeberverband Gesamtmetall ist das Homeoffice ein fest installierter Arbeitsplatz zu Hause. Der Arbeitgeber muss Ausrüstung wie Computer stellen und prüfen, ob die arbeitsschutzrechtlichen Standards eingehalten werden, eventuell muss er sogar das Mobiliar bezahlen. Der Arbeitnehmer muss an diesem Arbeitsplatz erreichbar sein und arbeiten (Tobias Christ: Mobiles Arbeiten und Homeoffice: Welche Rechte Arbeitnehmer haben, zuletzt angerufen am 19.09.2020).

Beim mobilen Arbeiten ist es egal, von wo aus die Arbeit erfüllt wird und die oben genannten Auflagen gelten nicht (Rechtsanwältin Ulrike Schmidt-Fleischer, Anwalt.de: Homeoffice/ Mobile Office, zuletzt abgerufen am 19.09.2020).

Deshalb verwenden viele Firmen den Begriff mobiles Arbeiten.

Da der Begriff Homeoffice jedoch wesentlich gängiger ist, verwenden wir in den folgenden Inhalten dieses Kurses Homeoffice und meinen damit auch mobiles Arbeiten.

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Hier gibt es die Hörversion: